Mit der neuen BIK-Förderung wird der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Auch Großunternehmen sind antragsberechtigt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit ihre Projekte einzureichen.

  • Maximaler Zuschuss je Unternehmen: im Modul 1 – Dekarbonisierung der Industrie werden Zuschüsse zu den Kapitalkosten von bis zu 200 Mio. Euro gewährt. Für F&E-Projekte stehen 8,25-35 Mio. Euro bereit. Im Modul 2 – CCU/CCS werden Zuschüsse zu den Kapitalkosten von 25-30 Mio. Euro gewährt. Für F&E-Projekte stehen hier ebenfalls 8,25-35 Mio. Euro bereit.

  • Zuschuss: Förderfähig sind die Mehrkosten im Vergleich zu einer Referenzinvestition / dem kontrafaktischen Szenario. Förderung von 40 % der beihilfefähigen Kosten, bei 100 % Treibhausgasverringerung von 50 %, für KMU weitere 10-20 %.

  • Fördermittelgeber: Bund –> BMWK

  • Programmbudget: 3,3 Mrd. Euro

  • Förderthemen: Dekarbonisierung und CCU/CCS

  • Antragsberechtigt: KMU und Großunternehmen

  • Formate: Anlageninvestitionen und F&E-Vorhaben.

  • Antragstellung: zweistufiger Antragsprozess: Skizze -> Aufruf zur Antragstellung

  • Anforderungen: Zu 70 % wird die Fördermitteleffizienz berücksichtigt, d.h. Projekte mit hohem Treibhausgaseinsparpotential sind besonders interessant.

  • Schwierigkeitsgrad: Mittel

Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:

1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.

Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)

Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.

Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Hier die Links zu den wichtigsten Unterlagen: