Das bewährte Umweltinnovationsprogramm gewährt Investitionszuschüsse für Anlagen, die erstmalig in Deutschland realisiert werden und eine Leuchtturmfunktion für die entsprechende Industrie einnehmen können. Jüngst wurde das Programm um Klimaschutzprojekte erweitert sowie um Pilotprojekte zur Dekarbonisierung.

  • Maximaler Zuschuss je Unternehmen: Investitionszuschuss im Bereich 500.000 EUR oder höher

  • Pauschale: n.a.

  • Zuschuss: Einzelfallentscheidung, bis zu 30 % der förderfähigen Kosten

  • Fördermittelgeber: Bund –> BMU –> UBA/KfW

  • Programmbudget:

  • Förderthemen: Erstmalige Anwendung innovativer, die Umwelt entlastender technischer Verfahren, Klimaschutzprojekte, Pilotprojekte zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen

  • Antragsberechtigt: KMU und Großunternehmen

  • Formate: Inhouse, zweistufig, Antragstellung fortlaufend möglich

  • Antragstellung: Zweistufig, fortlaufend oder auf Bekanntmachungen

  • Anforderungen: Großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Erfüllung der Anforderungen der UIP-Richtlinie.

  • Schwierigkeitsgrad: Mittel